Der Mindestlohn ist zur Information gedacht und bietet einen Anhaltspunkt, welcher Stundenlohn nicht unterschritten sein darf. Die in Deutschland noch gebräuchliche Unterscheidung nach den Tariufgebieten, West, Ost und Berlin sind auswählbar.
Für Österreich und die Schweiz gibt es keinen allgemein gültigen Mindestlohn. Die tarifvertraglich vereinbarten Mindestlöhne können nachgetragen werden.
Zur Info: wird ein Monatslohn angegeben, werden 4 1/3 Wochen mit der Anzahl der Wochenstunden multipliziert, um die Stunden pro Monat zu errechnen.