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Rechtliche Grundlagen für Arbeitszeit und Lenkzeit

Die App kann genutzt werden, um Protokolle für Zeiterfassung zu erstellen. Sowohl für Arbeitszeiten wir für Lenkzeiten sind die einschlägigen Regeln hinterlegt.

Arbeitszeiten:
In der Regel wird an Sonntagen nicht gefahren. Sowohl das Sonntagsfahrverbot als auch das Arbeitszeitsgesetz verbieten dies. Die Arbeitszeit darf 8 Stunden nicht überschreiten.
Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden.

Nach 6 Stunden müssen mindestens 30 Minuten Pause eingelegt worden sein. Nach 9 Stunden müssen es 45 Minuten sein. Statt langer Pausen, können aber auch mehrere kleinere Pausen mit mindestens 15 Minuten gemacht werden können.

Lenkzeiten:
Die Lenkzeit pro tag darf 9 Stunden nicht überschreiten. An 2 Tagen in der Woche dürfen es 10 Tage sein. Die Fahrzeit darf am Stück nicht länger als 4,5 Stunden betragen, bevor eine Fahrunterbrechung von mindestens 45 Minuten gemacht werden muss. Diese Fahrunterbrechung kann auch auf 2 Unterbrechungen von mindestens 15 und mindestens 30 verteilt werden.

Pro Woche darf die Lenkzeit 56 Stunden nicht überschreiten. Die summierte Gesamtlenkzeit von 2 aufeinander folgenden Wochen darf 90 Stunden nicht überschreiten. Eine Woche startet am Montag morgen um 0:00 Uhr.

Die Ruhezeit zwischen 2 Schichten muss 11h betragen. Diese Ruhezeit darf in 2 Wochen 3 mal  auf bis zu 9 Stunden reduziert werden.

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